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BGH, 23.10.1968 - 2 StR 475/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Befugnis auf Antrag der Aussetzung der Verhandlung - Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist - Strafschärfende Berücksichtigung der Anwesenheit von Zuschauern bei Ausübung eines Sexualdeliktes - Aufhebung des Urteils im Kostenausspruch - Grundlagen für die Bildung ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 23.10.1968 - 2 StR 475/68
Die Entscheidung ist nunmehr nachzuholen (vgl. BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]). - BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.10.1968 - 2 StR 475/68
Unbeschadet der Frage, ob der Angeklagte nach § 217 Abs. 3 StPO durch seine Einlassung zur Sache, noch dazu in Anwesenheit seines Verteidigers, auf die Einhaltung der Ladungsfrist verzichtet hat (vgl. BGH LM § 218 StPO Nr. 1; BGH MDR 52, 532 zu § 217 StPO), ist seine Rüge schon deshalb unbegründet, weil auszuschließen ist, daß das Urteil auf der Nichteinhaltung der Ladungsfrist beruht.